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Lohnbuchhaltung – Jahresabschluss 2022 – Neuerungen 2023 – ONE Start

Um das Kalenderjahr in der Lohnbuchhaltung wechseln zu können, muss die letzte Lohnberechnung des vorhergehenden Jahres abgeschlossen werden (Menü Lohnbuchhaltung – Lohnberechnungen). Dabei geben Sie unter Punkt „5: Abschliessen“ im Bereich „Nächster Lohnlauf“ das Lohnlaufdatum für das nächste Kalenderjahr ein. Anschliessend klicken Sie auf die Schaltfläche „Abschliessen“.

Wenn Sie nun das Menü „Lohnberechnungen“ erneut öffnen, befinden Sie sich im neuen Kalenderjahr.

 

Lohnlauf-Warnung: Das Buchungsdatum muss innerhalb des aktuellen oder nächsten Geschäftsjahres liegen

Des öfteren kommt es beim Jahreswechsel in der Lohnbuchhaltung vor, dass die obenstehende Fehlermeldung erscheint und der Lohnlauf deshalb nicht abgeschlossen werden kann.

Dies liegt daran, dass immer nur das aktuelle Geschäftsjahr und das Folgejahr bebucht werden können. Haben Sie also das letzte Jahr in der Finanzbuchhaltung noch nicht abgeschlossen, in unserem Fall das Geschäftsjahr 2021, können Sie das nächste Geschäftsjahr, also 2023, nicht bebuchen.

In welchem Geschäftsjahr Sie sich befinden, sehen Sie im Menü Stammdaten – Dossiereinstellungen im Register „Allgemein“.

Damit Sie eine Lohnberechnung für das Jahr 2023 eröffnen können, muss in der Finanzbuchhaltung zuerst das Geschäftsjahr 2021 abgeschlossen werden.

Dies ist in einer separaten Anleitung beschrieben.

Jahresendauswertungen für die Versicherungen

In der Lohnbuchhaltung besteht der Jahresabschluss darin, dass man die Jahresendauswertungen kontrolliert und den jeweiligen Institutionen via ELM übermittelt. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Falls die Funktion «Neu» über Lohnbuchhaltung-Online Übermittlung bei Ihnen nicht verfügbar ist, finden Sie hier eine Anleitung.

Die Jahresendauswertungen als PDF finden Sie alle unter dem Menü Auswertungen – Lohnbuchhaltung – Jahresendauswertung. Das Lohnkonto ist die Grundlage für Ihre Kontrolle.

Gesetzliche Änderungen

Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg

Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 soweit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.

Änderungen vornehmen

Haben Sie die aktuelle Programmversion 2022.04 installiert, ist keine manuelle Anpassung nötig. Der ALV2-Abzug wird automatisch bei allen Mitarbeitern auf «Nicht pflichtig» geändert, sobald der erste Lohnlauf für das Jahr 2023 eröffnet wird.

Arbeiten Sie mit einer älteren Version, erfassen Sie im Personalstamm (Lohnbuchhaltung – Mitarbeiter) vor dem Januarlohnlauf einen neuen ALV2-Abzug ab 1.1.2023 mit der Abzugsart «Nicht pflichtig».

Änderung der BVG Grenzbeträge per 1.1.2023

Bei den nachfolgenden Beträgen handelt es sich um jährliche Grenzen.

Minimal versicherter Lohn: 3’675.-

Maximal versicherter Lohn: 88’200.-

Eintrittsschwelle BVG: 22’050.-

Koordinationsabzug BVG: 25’725.-

 

Änderungen vornehmen

Öffnen Sie das Menü Stammdaten – Lohn – Abzüge.

Setzen Sie den BVG-Abzug auf Benutzerdefiniert und passen Sie die Grenzbeträge an.

Dies ist wichtig, wenn Sie prozentuale BVG-Abzüge berechnen. Erfassen Sie den BVG-Abzug im Personalstamm als fixen Frankenbetrag, haben diese Grenzbeträge keinen Einfluss auf die Berechnung.

 

Erwerbsersatzentschädigung (EO)

Die maximale Entschädigung pro Tag bei Mutter- oder Vaterschaftsurlaub wird per 1.1.2023 auf CHF 220.- erhöht.

 

Änderungen vornehmen

Öffnen Sie das Menü Stammdaten – Lohn – Firmenzusatzdaten.

Markieren Sie die Zeile «max. Tagesansatz Mutter-/Vaterschaftsentschädigung» und klicken Sie auf den Button Ändern.

Passen Sie den maximalen Tagesansatz auf 220.00 an und bestätigen dies mit OK.

Quellensteuertarife

Die Quellensteuertarife werden automatisch aktualisiert wenn Sie sich im Abrechnungsjahr 2023 befinden. Sie müssen keine Änderungen vornehmen (ausser Sie rechnen mit manuellen Fixabzügen aus dem Personalstamm anstatt mit den Tabellen).

Damit die Quellensteuertarife automatisch aktualisiert werden, muss unter Datei – Optionen – Einstellungen – Personal – Automatische Quellensteuer-Tabellen die Funktion aktiviert sein. Dies ist standardmässig der Fall.

Falls Sie die Tarife nicht automatisch aktualisieren können, weil Ihr Computer nicht am Internet angeschlossen ist, finden Sie diese auf unserem ftp-Server: https://ftpch.infoniqa.com/SUPPORT/Sage_Start_Sage_100/Lohnbuchhaltung/QST/

Die benötigten Tabellen können Sie dort herunterladen und auf Ihrem Computer einfügen unter C:\ProgramData\Sage\Common data\Qst

Kinder- und Ausbildungszulagen aktualisieren

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Familienausgleichskasse, ob Veränderungen anstehen. Weitere Informationen zu den Familienzulagen finden Sie hier

Änderungen der Kinderzulagentarife 2023 müssen manuell vor dem Januarlohnlauf unter  Stammdaten, Lohn, FAK-Tabelle pro Kanton hinterlegt werden.

Sozialversicherungsabzüge ändern

Es gibt Abzüge, die sich je nach Firma und Versicherungspolice individuell ändern können.

Öffnen Sie das Menü Stammdaten – Lohn – Abzüge.

Nehmen Sie je nach Bedarf Änderungen bei folgenden Abzügen vor: KTG, UVG, UVGZ, FAK (dies ist der Arbeitgeberbeitrag, welcher an die Familienausgleichskasse entrichtet werden muss) sowie VWK (Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse).

Die nötigen Angaben bringen Sie bei Ihrer Versicherung / Ausgleichskasse in Erfahrung.

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