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Payroll

Topal Payroll Neuerungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Anbei die Änderungen im Jahr 2023 für die Lohnbuchhaltung.

Da die Arbeitslosen-Kasse aktuell wieder auf «gesunden» Beinen steht, fällt bei der ALV das «Solidaritätsprozent» für Löhne über 148’200.00/Jahr ab dem 01.01.2023 weg. Hingegen hat die von den Stimmbürgern angenommene AHV-Revision mit der schrittweisen Erhöhung des Rentenalters der Frauen erst im Jahr 2024 eine Auswirkung im Lohn.

AHV/IV/EO

Da diese Werte für das Jahr 2023 gleichbleiben, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden

ALV
Wie eingangs erwähnt, fällt die ALVZ per 01.01.2023 weg:

Um die Anpassung im Topal Payroll vorzunehmen, öffnen Sie bitte die Payroll Administration (Admin UI) über das Menü Extras/Optionen – Administration. Passen Sie anschliessend bitte die ALVZ folgendermassen an:

1. Wählen Sie das Menü “Zentrale Stammdaten” – “AHV/IV/EO/ALV

2. Erfassen Sie für das Feld «gültig ab» eine neue Zeitlinie ab dem 01.01.2023 indem Sie auf den Button mit dem Stift klicken.

3. Passen Sie unter der neuen Zeitlinie die ALVZ mit dem Prozentsatz 0.0 für sämtliche Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge an

payroll2

Berufliche Vorsorge (BVG)
Die AHV-Renten werden per 01.01.2023 angehoben welches entsprechend Auswirklungen auf den Koordinationsabzug, die BVG-Eintrittsschwelle und auf dem maximal BVG-Versicherten Lohn hat:

Versicherung

IV-Beiträge

AHV-Beiträge

EO-Beiträge

Total AHV/IV/EO

½-Anteil Arbeitnehmer / Arbeitgeber

ALV-Beiträge

ALVZ-Beiträge

BVG Eintrittslohn CHF

Minimal versicherter Lohn CHF

Koordinationsabzug CHF

Oberer Grenzbetrag nach BVG

2023

8.70%

1.40%

0.50%

10.60%

5.30%

2.20%

0.00%

22’050

3’675

25’725

88’200

2022

8.70%

1.40%

0.50%

10.60%

5.30%

2.20%

1.00%

21’510

3’585

25’095

86’040

Diese Werte müssen in den jeweiligen Mandanten angepasst werden, wenn die Pensionskassen-Beiträge über die PK-Tabellen berechnet werden. In diesem Fall müssen Sie die Tabellen pro Mandanten unter dem Menü «Mandanten-Basistabellen» – «PK (Pensionskasse)» – «Berechnungskoordinaten» ebenfalls mit einer neuen Zeitlinie unter «gültig ab» angepasst werden.

Familienausgleichskasse FAK
Aktuell (Stand 14.12.2022) haben die Kantone Genf, Graubünden, Luzern und Wallis eine Anpassung der Kinder- und Ausbildungszulagen beschlossen:

 

Ebenfalls wird der Arbeitnehmerbeitrag für die Familienzulagen CIVAF von 0.301 auf 0.421% angehoben.

Die untenstehenden Kantone haben Arbeitgeber-FAK-Beiträge per 01.01.2023 angepasst:

ZH – 1.08%
GL – 1.40%¨
SH – 1.30%
GR – 1.60%
TI –   1.85%
VD –  2.48%
VS –  2.499%
NE – 1.90%
GE – 2.34%

Weitere Informationen sollten Sie von Ihrer zuständigen Familienausgleichskasse zum Jahreswechsel erhalten. Eine Übersicht über sämtliche Änderungen finden sie auch beim Bundesamt für Sozialversicherungen:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/famz/grundlagen-und-gesetze/ansaetze.html

Die Anpassungen der Kinder- und Ausbildungszulagen müssen analog den ALVZ-Anpassungen ebenfalls zentral in der Payroll-Administration vorgenommen werden. Öffnen Sie hierzu die Payroll-Administration über das Menü «Extras/Optionen» – «Administration»:

1. Wählen Sie das Menü «FAK / Kinderzulagen» unter dem Menü «Zentrale Stammdaten»
2. Selektieren Sie den gewünschten FAK-Kanton aus dem DropDown «FAK-Kanton»
3. Erfassen Sie per 01.01.2023 eine neue Zeitlinie über den «Stift-Button»
4. Passen Sie in der neuen Zeitlinie die Kinder- und Ausbildungszulagen, aber natürlich auch die kantonalen FAK-Arbeitgeber-Beiträge an.

Anpassungen der EO-Entschädigungen per 01.01.2023 Im Bereich der Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- und Adoptionsentschädigung wird der Höchstsatz von CHF 196 pro Tag auf CHF 220 pro Tag angehoben. Im Gegenzug genügt der Vermerk «über Max» bei der Anmeldung nicht mehr, sondern es muss in jedem Fall der genaue AHV-pflichtige Lohn deklariert werden.

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Rechnungsabrenzung

Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

Transitorische Aktiven – aktive Rechnungsabgrenzung

Aufwand und Ertrag sollte in der Rechnungsperiode verbucht werden in der diese auch betriebswirtschaftlicher Sicht auch anfallen. Auf der einen Seite sollen nur die Aufwände und Erträge in der Erfolgsrechnung sein, welche wirklich auch nur in diese Periode gehört. Mit der aktiven Rechnungsabgrenzung hat die Buchhaltung ein Instrument zur Hand, mit dem sie nicht periodengerechte Beträge dem korrekten Geschäftsjahr zuzuweisen.

Transitorische Passiven – passive Rechnungsabgrenzung

Der Jahresabschluss sollte eine möglichst unverfälschte Abbildung des geschäftlichen Erfolgs einer Unternehmung darstellen. Die gesetzlichen Vorschriften und auch Interesse von anderen juristischen Personen sowie dem Staat aussagekräftige Informationen über die finanziellen Lage bereitzustellen. Auf der anderen Seite liegt es auch an der Unternehmung selber dass die Buchführung korrekt geführt wird und die finanzielle Lage des Unternehmens bekannt ist. Die Schlussbilanz würde die Aussagekraft verlieren wenn die transitorischen Konten nicht vorhanden wäre. Der Gewinn oder der Verlust wäre somit nicht aussagekräftig.

Unterscheid zwischen aktiver und passiver Rechnungsabgrenzung

Die transitorischen Aktiven dienen dazu die erwirtschafteten Gewinne vor einer Schlechterstellung des alten Jahres zu bewahren ist es die Aufgabe der transitorischen Passiven eine Schlechterstellung des neuen Jahres zu bewahren.

Es existieren zwei Anwendungsfälle, in welchen diese transitorischen Buchungen zur Anwendung kommen. Der eine Fall betrifft Aufwendungen, welche eindeutig in einem anderen Jahr verursacht wurden, beim zweiten Fall handelt es sich um Erträge, welche einem anderen Jahr „gehören“.

Transitorische Buchungen brauchen die Erfolgsrechnung

Um transitorischen Buchungen zu tätigen wird eine Erfolgsrechnung benötigt, dass heisst das gegen Konto der transitorischen Buchung ist immer aus der Erfolgsrechnung. Denn die transitorischen Buchungen sind nicht dazu da um Schulden abzubauen oder Vermögen zu bilden. Diese Buchungsart dient dazu Aufwand oder Ertrag über die Bilanz in die neue Periode zu übertragen.

Was sind periodengerecht verbuchen Aufwände und Erträge?

Grundsätzlich ist es einfach die Zuordnung der Aufwände und Erträge periodengerecht zuzuweisen, jedoch ist das Theorie. Klar ist das der Aufwand und oder Ertrag in der Periode gebucht wird in der dieser anfällt. In der Praxis scheint das nicht immer klar zu sein oder gestaltet sich das ganze schwieriger. Ein Bsp. Waren oder Dienstleistungen werden bezogen aber die Rechnung wird erst im Folgejahr vom Lieferanten gesendet, vor allem wenn der Rechnungsbetrag nicht klar ist muss dieser geschätzt werden. Umgekehrt verhält es sich auch so, es wird ein Ertrag verbucht aber die Leistung wird es im nächsten Jahr erbracht.

Verbuchung von Erträgen

Erträge welche beim Jahresabschluss noch nicht in der Erfolgsrechnung sind, wird die Korrektur mithilfe eines anderslautender Buchungssätze vorgenommen. Ist zum Zeitpunkt der Jahresabschlusses die Rechnung für bereits erbracht Lieferungen noch nicht erstellt so lautet der Buchungssatz „Transitorische Aktiven an Warenertrag“. Mit dieser Buchung werden dem Konto der Warenertrag des abzuschliessenden Rechnungszeitraums und der Betrag für diese Leistung gutgeschrieben, als wäre die Rechnungsstellung bereits erfolgt. Die Erfolgsrechnung ist nun vollständig. Beim Erstellen der Eröffnungsbilanz erfolgt die Rückbuchung, mit der die Buchhaltung diesen Betrag in die linke Seite des Kontos Warenertrag überträgt. Dies wirkt sich ertragsmindernd aus und sorgt dafür, dass das Konto des Warenertrags von Beginn an einen negativen Wert aufweist. Wird nun im neuen Geschäftsjahr die Rechnung mithilfe des Buchungssatzes „Debitoren an Warenertrag“ erstellt, so hat diese Buchung keine Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung und erhöht folglich nicht den Gewinn der neuen Geschäftsperiode, da sie durch die vorangegangene Rückbuchung neutralisiert wird.

Verbuchung von Aufwänden

Die Miete der Büroräumlichkeiten wir per Bank im Dezember vor dem Jahresabschluss bezahlt, obwohl die Miete erst im Januar des folgenden Jahres fällig ist, so lauten die Buchungssätze „Mietaufwand an Bank“ und „Transitorische Aktiven an Mietaufwand“. Da Aufwandskonten immer auf der linken Seite zunehmen und dementsprechend auf der rechten Seite abnehmen, wird das Konto Mietaufwand durch den zweiten Buchungssatz nachträglich wieder entlastet. Der Mietaufwand wird folglich neutralisiert und die erste Buchung mindert nicht mehr den Gewinn der abzuschliessenden Rechnungsperiode. Im neuen Geschäftsjahr wird sodann der Inhalt des transitorischen Kontos wieder auf das entsprechende Aufwandskonto übertragen. Der Mietaufwand entfaltet nun seine gewinnmindernde Wirkung im neuen Geschäftsjahr, er ist dort angekommen, wo er hingehört. Möglich ist auch, dass nicht der ganze Betrag in die neue Rechnungsperiode übertragen werden muss, sondern nur ein Teil davon. Dies wäre im Fall der Büromiete beispielsweise dann gegeben, wenn die gesamte Miete für ein Jahr im Voraus bezahlt würde. Geschieht dies nicht im Monat Januar, so betrifft die Jahresmiete zwangsläufig zwei Rechnungsperioden. Die Mietkosten müssen dann unter Zuhilfenahme transitorischer Buchungen auf diese beiden Geschäftsjahre anteilsmässig verteilt werden.

Bereinigung der Schlussrechnung mit den transitorischen Passiven

Damit die Jahresrechnung bereinigt werden kann um die nicht korrekte periodengerecht verbuchten Aufwendungen und Erträge. Wie können diese Geschäftsvorfälle verbucht werden. Dazu gibt es die transitorischen Konten in der Bilanz, damit können die Aufwände entlastet werden und die Erträge auch.

Websolution

Websolution und Buchhaltung

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Was ist ein CRM und warum ein CRM?

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