Mehrwert

Mehrwertsteuer-Erhöhung ab 01.01.2024

Was gilt es jetzt schon zu beachten?

Die Mehrwertsteuer wird ab dem 01.01.2024 erhöht. Davon sind alle Unternehmen und Konsumenten betroffen. Die MWST-Umstellung findet zwar erst auf den 01.01.2024 statt, jedoch gibt es bereits jetzt schon im Jahr 2023 gewisse Auswirkungen auf die Rechnungstellung und Abrechnung.

  Ist
bis 31.12.2023
Neu
ab 01.01.2024
Normalsatz 7.7 % 8.1 %
Reduzierter Satz 2.5 % 2.6 %
Sondersatz (Beherbergung) 3.7 % 3.8 %

Achtung im Jahr 2023

Die Erhöhung der MWST ab dem Jahr 2024 hat auch Auswirkung auf Ihre Rechnungstellung und Abrechnung im Jahr 2023. Leistungen, die erst im Jahr 2024 erbracht werden, diese aber bereits im Voraus im Jahr 2023 fakturiert werden, müssen mit den neuen Sätzen abgerechnet werden.

Als Bsp. Ihr Softwarewartungsvertrag läuft vom 01.10.2023 bis am 30.09.2024, so muss der Teil im Jahr 2023 mit 7.7% und der Teil im Jahr 2024 mit 8.1% abgerechnet werden.

Auflistung der Auswirkungen auf die Buchhaltung und Abrechnung

 

Auswirkungen auf die Rechnungsstellung!

Der Sachverhalt von oben hat Auswirkungen auf:

– Rechnungsstellung

– die verwendeten Steuercodes

-Deklaration der MWST 2023

 

Korrekten Steuersatz verwenden!

Welcher Steuersatz kommt zur Anwendung bei der Verrechnung von Leistungen? Es ist auf den Zeitpunkt der Leistungserbring zu beachten und nicht das Datum der Rechnung oder der Zahlung. Wie im Wartungsvertrag beschrieben sind die Monate 01.10-31.12 mit dem Satz von 7.7 und ab 01.01.2024-30.9.2024 mit dem Satz von 8.1% zu verrechnen.

Darstellung auf der Rechnung!

Die Leistungen für das Jahr 2023 und das Jahr 2024 sind getrennt und mit den Angaben des Datums auf der Rechnung aufzuführen.

Deklaration und Abrechnung mit der ESTV

Die Deklaration der Umsätze – sowohl zu den aktuellen wie den neuen Steuersätzen kann einmalig in der Abrechnung erfolgen:

– 3. Quartal 2023

– 2. Semester 2023

–  Monat Juli 2023

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir mit unserem Fachwissen zur Verfügung.

Bsp. der Eidgenössischen Steuerverwaltung: 

 

 

 

Facebook
Newsletter

Comments are closed.